Mitarbeitervertretung (MAV)
Wir sind zum Miteinander geschaffen, wie Hände, wie Füße, wie die untere und die obere Zahnreihe.
~ Thomas Jefferson ~
In jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV). Ihre gewählten Mitglieder vertreten die Interessen der MitarbeiterInnen gegenüber den Dienstgebern. Ihre Aufgaben sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen.
Miteinander.
Die Mitarbeitervertretung des Wohnstift St. Clemens Telgte besteht derzeit aus vier Mitgliedern.
Claudia Kruse, Vorsitzende
(Pflegeassistentin im Wohnbereich 1.OG)
Raphaela Cook
(Pflegeassistentin im Wohnbereich EG/1.OG)
Iris Pilgrim, Schriftführerin
(Pflegeassistentin im Wohnbereich 2.OG)
Melanie Daweke
(Pflegeassistentin im Wohnbereich EG) [nicht im Bild]
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Die MAV wird alle 4 Jahre von den wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewählt. Die letzte Wahl fand am 14. April 2021 statt. Die Anzahl der MAV-Mitglieder einer Einrichtung richtet sich nach der Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Wahl.
Aktiv.
Die Mitarbeitervertreter führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben im notwendigen Umfang von ihrer dienstlichen Tätigkeit freizustellen und dürfen in ihrer Ausübung ihres Amtes nicht behindert, nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
Grundlage der Tätigkeit der MAV ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese wird als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und vom jeweiligen Diözesanbischof mit leichten Anpassungen in seinem Bistum in Kraft gesetzt. Ihre Regelungen sind kirchenrechtlich verbindlich und stellen das kirchliche Mitbestimmungsrecht für die kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums dar. Des Weiteren die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, die für die Mitarbeiter im Dienst der katholischen Kirche maßgeblich sind. Das Betriebsverfassungsgesetz hat im kirchlichen Bereich keine Gültigkeit.
Zu den allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretung gehört u.a. die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV und die gegenseitige Unterstützung bei der Erfüllung der Aufaben (§ 26 ff. MAVO). Das heißt, Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich regelmäßig gegenseitig über die Angelegenheiten, die das Wohnstift St. Clemens betreffen.
Auch muss die Mitarbeitervertretung vom Dienstgeber in zahlreichen Angelegenheiten informiert und beteiligt bzw. die Zustimmung der MAV eingeholt werden.
Die MAV des Wohnstift St. Clemens hat sich zum Ziel gesetzt, sich einmal im Monat zu einer ordentlichen, nichtöffentlichen Sitzung zu treffen.
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitarbeiterversammlung aller MitarbeiterInnen in der Einrichtung statt (§§ 4, 21, 22 MAVO).
MAV und Dienstgeber treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer gemeinsamen Sitzung (§ 39 MAVO).
Vertraulich.
Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung haben über dienstliche Angelegenheiten oder Tatsachen, die ihnen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mitarbeitervertretung bekannt geworden sind und Verschwiegenheit erfordern, Stillschweigen zu bewahren. Das gilt auch für die Zeit nach Ausscheiden aus der Mitarbeitervertretung (§ 20 MAVO).
Alle MitarbeiterInnen können sich mit Fragen oder Problemen, die sich aus ihren Arbeitsbereichen oder Dienstverhältnissen ergeben, jederzeit an die Mitarbeitervertretung wenden. Sie nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und trägt diese, falls sie berechtigt erscheinen, dem Dienstgeber vor und wirkt auf deren Erledigung hin.
Möchten Sie sich mit Fragen, Anregungen oder Problemen an die Mitarbeitervertretung wenden?
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an die folgende Adresse: mav.st-clemens.telgte(at)web.de
Oder suchen Sie das persönliche Gespräch mit einem MAV-Mitglied. Dabei spielt es keine Rolle, welches Mitglied Sie ansprechen möchten.